Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeines

1.1     Die Firma PC-Prof e.U. Dipl.-Ing. Alfred Boucek wird in diesem Dokument als PC-Prof oder Auftragnehmer bezeichnet.

1.2     Alle Lieferungen und Leistungen der Firma PC-Prof erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages geltenden Fassung. Die gültige Fassung ist auf unserer Homepage www.PC-Prof.at abrufbar.

1.3     Diese nachstehenden Bedingungen gelten auch für alle Lieferungen und Leistungen, die ein vom Auftragnehmer oder namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen eines Vertrages der PC-Prof durchführt.

1.4      Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

1.5     Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

 §2. Angebote, Vertragsabschluss

 2.1     Angebote sind kostenlos und unverbindlich.

2.2     Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn ein Auftrag, oder eine detaillierte Bestellung und ein Auftragsbestätigung ausgestellt und von beiden Parteien bestätigt werden.

2.3     Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

§3. Preise

3.1      Alle angegebenen oder übermittelten Preise verstehen sich in Euro ab unserem Geschäftssitz (Haselnussgasse 68, 2241 Schönkirchen).

3.2     Für Dienstleistungen vor Ort, Versand oder Nachnahme fallen Zusatzkosten an. Allgemeine Zahlungsbedingungen umfassen Barzahlung, Vorkasse und Nachnahme. Für eine Verrechnung via Nachnahme fallen zusätzlich zu den Versandkosten weitere Kosten an.

3.3      Für vom Kunden angeordnete Lieferungen und Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.4      Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

3.5      Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich

a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder

b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung.

3.6      Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

§4. Zahlungsbedingungen

4.1      Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.

4.2      Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.3      Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.

4.4      Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

4.5      Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im Ausmaß von 9% p.a. verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

§5. Beigestellte Ware

5.1      Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 8% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.

5.2      Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

§6. Mitwirkungspflichten den Kunden

6.1      Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald

a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind,

b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat,

c) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und

d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungsverpflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.

6.2      Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.

6.3      Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.

6.4      Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

6.5      Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

6.6      Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

6.7      Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.

6.8      Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.

6.9      Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.

6.10   Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.

6.11   Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.

6.12   Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

§7. Leistungsausführung

7.1       Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

7.2      Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

7.3      Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

7.4      Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

7.5      Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

§8. Liefer- und Leistungsfristen

8.1      Fristen und Termine verschieben sich bei  Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

8.2      Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

§9. Transportschäden

Ansprüche auf Transportschäden sind über den jeweiligen Transportdienstleister zu stellen. Die Firma PC-Prof sorgt vor der Aufgabe an das Transportunternehmen für adäquate Verpackung und Polsterung.

§10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PC-Prof. Bei Zahlungsverzug können zusätzliche Mahnspesen verrechnet werden. Sollten weitere Zahlungsverzögerungen vorkommen, ist die Firma PC-Prof berechtigt, die Ware zurückzufordern. In einem solchen Falle ist der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

§11. Gewährleistung und Haftung

11.1   Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware. Kunden, welche nicht Verbraucher im Sinne § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, haben Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage ab Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen und versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung anzuzeigen, wobei diese Anzeige noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu erfolgen hat.

11.2   Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt.

11.3   Haftung bei Datenverlusten
PC-Prof übernimmt keine Haftung für Datenverluste jeglicher Art während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie daraus resultierende Folgeschäden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Gerätes an PC-Prof für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten zu sorgen. Sollte im Rahmen einer Reparatur oder einer Garantieabwicklung Daten verloren gehen, entstehen keinerlei Ansprüche gegen PC-Prof.

11.4   Vor-Ort-Garantie ist eine Zusage einzelner Hersteller, nicht von PC-Prof. Hierbei sind die geltenden Bedingungen des jeweiligen Herstellers zu beachten.

§12. Vertragsrücktritt

12.1   Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

12.2   Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.

12.3   Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.

12.4   Wenn bei der Erbringung einer Leistung oder Lieferung ein Schaden Eintritt ist der Auftraggeber berechtigt die Mehrkosten dem Auftragnehmer weiter zu verrechnen oder von Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden nur die entstandenen Kosten verrechnet.

§13. Urheber-, Leistungsschutzrechte und Nutzung

13.1   Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Software einschließlich der zugehörigen Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Software mit Einwilligung des Anbieters verändert, bearbeitet oder mit anderer Software verbindet.

13.2   Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters dürften vom Auftraggeber nicht beseitigt, bzw. verändert werden.

13.3   Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

13.4   Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.) stehen dem Auftragnehmer, bzw. dessen Lizenzgebern zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird vom Auftraggeber lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.

13.5   Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mit übertragen werden.

§14. Datenschutz

14.1   Kundendaten werden seitens PC-Prof elektronisch erfasst und verarbeitet. Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. PC-Prof nützt die Daten für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Inhaber der erfassten Daten über Bestellungen, Produkte und erbrachte oder zu erbringende Leistungen.

14.2   Die Daten werden im notwendigen Ausmaß nur dann an Dritte weitergegeben, wenn es für die Erbringung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im eindeutigen Kundeninteresse notwendig ist. Personenbezogene Daten werden auf Antrag der Kunden in der Kundendatenbank gelöscht.

§15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

15.1   Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung das Gericht am Ort des Auftragnehmers zuständig.

15.2   Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.